§ Alles was recht ist

Bergführerprüfung Chamonix 2007 im Aufstieg zur Aiguille Triolet

Storno, Pauschalreisen, Dienstleistungen, Reiserücktritt, Widerruf und AGB’s heißen die Schlüsselbegriffe, wenn es um die Abmachungen zwischen Kunden und Veranstalter geht. Durch die fein austarierten Regeln ist ein reibungsloser Ablauf von Kursen und Führungen möglich, wenn einmal nicht alles nach Plan oder wie gewünscht läuft.

Dem Gast verpflichtet

Aus juristischer Sicht geht VIVALPIN mit jedem Gast einen Vertrag ein, in dem sich VIVALPIN verpflichtet, die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen. Da gibt es nach europäischem Reiserecht keinen Unterschied zwischen einer Alpenüberquerung und einem Strandurlaub.

Was ist aber, wenn es am Klettersteigkurs regnet oder beim Tiefschneekurs die Schneelage ungünstig sind? Auch dann muss VIVALPIN die angebotenen Leistungen erfüllen und gflls. ein Alternativprogramm anbieten, auf das die Bergführer:innen im Übrigen gut vorbereitet und dafür auch besonders ausgebildet sind. Bei den VIVALPIN Angeboten werden mögliche Unwägbarkeiten bereits in der Ausschreibung berücksichtigt. 

Auf gute Zusammenarbeit!

Alle (entsprechend qualifizierten) Bergführer:innen sind für VIVALPIN freiberuflich tätig. Sie werden bereits vor der Saison in Erwartung der Buchungslage angefragt und bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fix gebucht. Dabei ist es für die professionellen Bergführer:innen genausowichtig wie für die Gäste oder für den Veranstalter VIVALPIN, dass die untereinander getroffenen Abmachungen eingehalten werden. Der zwischen dem Gast und VIVALPIN geschlossenen Vertrag ist gut austariert und die Basis für eine funktionierende Zusammenarbeit.

Die für alle notwendigen Stornogebühren

Tritt ein Gast aus welchen Gründen auch immer von einem Kurs / einer Führung zurück, so wird eine vom Gesetzgeber vorgegebene Stornogebühr fällig. Dies hat einen guten Grund: Denn zum einen kommen durch diesen Reiserücktritt auch auf VIVALPIN Stornokosten von Hotels und AV-Hütten zu, zum anderen wäre der Kurs / die Führung ohne den einkalkulierten Kundenbeitrag nicht durchführbar. Eine ausgewogene Stornoregelung dient dazu, die Durchführung des Kurses / der Führung zu sichern und alle angeschlossenen Dienstleister wie Hotels, Hütten, Busunternehmer und Bergführer:innen entsprechend zu entschädigen bzw. zu bezahlen.

Die Mindestteilnehmerzahl

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Kurs oder die Führung nicht durchgeführt werden. Die Ausgaben für Bergführer:in, bereitgestellte Ausrüstung, Übernachtungen usw. würden in dem Fall die Teilnehmergebühren übersteigen.

Die Reiserücktrittskostenversicherung…

… kostet nicht viel und übernimmt die Stornokosten des betroffenen Gastes in vielen Fällen. Besonders bei größeren Touren und Reisen ist diese deshalb immer zu empfehlen.

Der Widerruf

Für den Online Handel mit Waren aller Art gilt ein in der Regel 14tägiges Widerrufsrecht. Dies gilt nicht für Pauschalreisen, aber auch Dienstleistungen mit einem fest angebotenen Termin sind vom Widerruf explizit ausgenommen. Die juristisch korrekte Formulierung heißt: Gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gilt das Widerrufsrecht nicht für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Grund für diese Ausnahme liegt darin, dass z.B. bei Kursen und Führungen einer Berg- und Skischule die Buchungen für die Durchführungssicherheit verbindlich sein müssen. Ansonsten würde das ganze Konstrukt mit der Buchung von Bergführer:innen, der Bereitstellung von Ausrüstung und der Reservierung von Stützpunkten, Bahnen und Transportmitteln nicht funktionieren. Für einen Reiserücktritt des Kunden gelten also nicht das Widerrufsrecht sondern immer die vereinbarten Stornobedingungen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Ausnahmen vom Reiserecht gibt es, wenn nur eine Leistung im Reisevertrag enthalten ist. Dann handelt es sich nicht um eine „Pauschalreise“ sondern um eine „Diensleistung“. Also wenn „nur“ ein:e Bergführer:in gebucht wird, kann die Abmachung zwischen VIVALPIN und dem Gast individuell getroffen werden. So können dann bereits im Vorfeld Touränderungen oder flexible Termine entsprechend der Verhältnisse vereinbart werden. Dies hebelt die Stornobedingungen allerdings nicht aus.

Alle genannten Punkte sind in den Ausschreibungen sowie in den AGB’s von VIVALPIN berücksichtigt.