In Deutschland ist der Titel „Bergführer“ nicht geschützt. Zusätzlich zu den Staatlich geprüften Bergführern, Heeresbergführern und Polizeibergführern gibt es allein für den Wanderbereich über 40 unterschiedliche Qualifikationen.
In Bayern und nur in Bayern gibt es Gottseidank eine Berg- und Skischulverordnung, die den Wildwuchs einschränkt und den Kursbetrieb und die Ausbildung von Kunden regelt. Der wichtigste Punkt der Berg- und Skischulverordnung bezieht sich auf die Bergschul-Leitung. Diese darf ausschließlich von Staatlich Geprüften Berg- und Skiführer:innen übernommen werden. Damit verbunden ist die juristische Verantwortung für die Ausschreibung und selbstverständlich auch für die Touren- und Bergfüher:innen-Auswahl.
Staatlich Geprüfte Berg- und Skiführer:innen sind die hoch spezialisierten Allrounder unter den Bergsportlern, die Ausbildung ist aufwändig und dauert in der Regel mehrere Jahre. Wer die Prüfung besteht, darf zurecht stolz auf den Titel (und das Abzeichen) sein. Die Staatliche Prüfung ist die höchste Qualifikation im Bergsport und sie ist international anerkannt.
Die Ausbildung zum Staatlich geprüften Heeres- oder Polizeibergführer ist aufwändig und in vielen Punkten mit der „zivilen“ vergleichbar. Diese Qualifikationen sind im EU Ausland gleichwohl anerkannt, die Leitung einer Berg- und Skischule bleibt Polizei- und Heeresbergfürhern allerdings (in Bayern) verwehrt.
Alle weiteren Qualifikationen (u.a. alle Bergwanderführer:innen, Kletterlehrer:innen, Canyoning Guides, Trainer, Bergwachtmitarbeiter usw.) gelten lt. Berg- und Skischulverordnung als Hilfskräfte. Sie dürfen in Bergschulen unter bestimmten Bedingungen im In- und Ausland eingesetzt werden.
Neben den Staatlich Geprüften Berg- und Skiführern gibt es noch die Staatlich Geprüften Skilehrer. Diese ebenfalls international anerkannte Qualifikation regelt den Skischulbetrieb.
Seit der Gründung im Jahr 1985 organisiert VIVALPIN Berg- und Skitouren in den Alpen und den Bergen der Welt. Wolfgang Pohl und Christof Schellhammer, die Gründer, waren selbst für viele Jahre in der Berg- und Skiführerausbildung tätig, Christof Schellhammer ist heute Vorsitzender des Verbandes Deutscher Bergschulen und mit diesem Verband auch Mitglied in der Natursportakademie, Wolfgang Pohl ist Präsident des Deutschen Skilehrerverbandes.
Von je her kommen bei VIVALPIN nur Bergführer:innen nicht nur mit der notwendigen Qualifikation zum Einsatz, sie müssen sich auch über regelmäßige Bergschulinterne Fortbildungen auf dem aktuellen Wissensstand halten.
Der Artikel darüber, dass nicht alle „Bergführer“ gleich sind, hat mich zum Nachdenken gebracht. Als jemand, der gerne in den Bergen wandert, habe ich mir oft Gedanken über die Notwendigkeit gemacht, den richtigen Führer zu wählen.
Der Artikel beleuchtet dieses Thema sehr gut. Der Autor weist zu Recht darauf hin, dass der Titel „Bergführer“ keine Garantie für Professionalität und Erfahrung ist. Es ist notwendig, sich über die Qualifikationen, die Spezialisierung und die Erfahrung des Führers zu informieren.
Ich fand es gut, dass der Artikel die Bedeutung der persönlichen Qualitäten eines Bergführers hervorhebt: Erfahrung, Kenntnis des Gebiets, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.
Allerdings hätte ich gerne mehr darüber erfahren, wie man den richtigen Führer auswählt. Der Artikel bietet nicht allzu viele praktische Ratschläge. Es wäre interessant gewesen, zu erfahren, worauf man bei der Auswahl eines Fremdenführers achten sollte, welche Fragen man ihm stellen sollte und wo man Informationen über seine Qualifikationen findet.
Insgesamt hat mich der Artikel zum Nachdenken darüber angeregt, wie wichtig die Wahl des richtigen Bergführers für eine sichere und angenehme Wanderung in den Bergen ist. Ich werde mir die Qualifikationen von Wanderführern nun genauer ansehen, bevor ich wandern gehe.
Lieber Marta,
vielen Dank für deine Nachricht.
Generell kannst du davon ausgehen, dass die professionellen Bergschulen in den Alpen schon allein aus Haftungsgründen ihre Guides gewissenhaft auswählen.
Der Bergschulleiter bzw. die Bergschulleiterin wäre automatisch in der Haftung, wenn er oder sie unqualifiziertes Personal einsetzten würde und es infolgedessen zu einem Unfall käme.
Bei Einzelpersonen, die sich als Bergführer oder Bergführerin bezeichnen ist dies nicht zwingend der Fall. Zumal der Begriff Bergführer nicht geschützt ist.
Da macht es dann schon Sinn, genau hinzusehen und eventuell nachzufragen.
Herzliche Grüße
Christof